Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Bevor Sie sich für Ihren gewünschten Kurs anmelden und damit ein Teilnahmevertrag zwischen Ihnen und der Volkshochschule (VHS) des Niederschlesischen Oberlausitzkreises gültig wird, beachten Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Teilnahme
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen ist für jedermann möglich. Im Interesse eines erfolgreichen Kursbesuches ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen und empfohlene Altersstufen beraten zu lassen.

Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nach Erscheinen des Semesterprogramms (im Internet und als Broschüre) zu den unten angeführten Anmeldeterminen persönlich oder schriftlich (auch per Fax) sowie über das Internet www.vhs-nol.de möglich. Telefonisch kann nur vorgemerkt werden eine Anmeldung muss hier schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist verbindlich und gemäß den Geschäftsbedingungen Voraussetzung für die Teilnahme. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen wird berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen muß die jeweilige Anmeldung mindestens 5 Werktage vor Beginn des Kurses vorliegen. Anmeldungen, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können nur bedingt berücksichtigt werden.
Eine Anmeldebestätigung wird nur zugesandt, wenn der Anmeldung ein frankierter und adressierter Briefumschlag beigelegt wird.
Die ausgewiesenen Gebühren entsprechen der zum Redaktionsschluss gültigen Gebührenordnung.

Abmeldungen
Abmeldungen sind den Geschäftsstellen der VHS (nicht dem Kursleiter) in der Regel spätestens 5 Werktage vor dem ersten Kurstermin schriftlich bekannt zugeben (Datum des Poststempels oder Eingangsdatum bei pers. Abgabe). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Davon abweichend ist für Wochenendveranstaltungen und für Veranstaltungen mit weniger als 5 Veranstaltungsdaten eine Frist von 10 Werktagen einzuhalten. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen.
Nur bei Kursabbruch aus Krankheitsgründen (gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), sowie Umzug und Versetzung (bitte Bescheinigung vorlegen) ist eine Gebührenbefreiung für den erstandenen Unterrichtsausfall nach Ablauf der Rücktrittsfrist möglich.
Für die Berechnung der Erstattung ist das Eingangsdatum des Erstattungsantrages in der Geschäftsstelle der Volkshochschule maßgebend. Ein Rücktritt wegen Wechsel des Kursleiters ist nicht möglich. Bei Bildungs-, Studienreisen und Exkursionen ist aus organisatorischen Gründen nach dem Anmeldeschluss ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich.

Kurseintritt/-wechsel
Ein Kurseintritt/-wechsel ist in der Regel nur bis zum 2. Kurstermin möglich. Ein Anspruch auf Kürzung der Gebühren entsteht daraus nicht.

Gebühren
Für die Teilnehmergebühren gilt die Gebührenordnung der KVHS, die in den Geschäftsstellen ausliegt. Die Gebühren sind im Semesterprogramm bei den einzelnen Veranstaltungen vermerkt. Die Bildungsberatung ist gebührenfrei.

Gebührenermäßigung
Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50% der ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese den Betrag von 25,00 € übersteigt.

Kinder, Schüler, Auszubildende sowie Studenten erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 30% der ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese den Betrag von 25,00 € übersteigt.

Eine Ermäßigung der Gebühren in Höhe von 10% der ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese 25,00€ übersteigt kann beim Fachbereich für Jugend/Arbeit/Soziales beantragt werden, wenn das Familieneinkommen, die Regelleistung nach SGB XII zuzüglich eines Zuschlages von 30% von der Regelleistung nach SGB XII nicht übersteigt.

Anträge auf weitere Gebührenermäßigung oder -erlass auf Grund sozialer Härte sind möglich. Die Entscheidung hierüber trifft der/die VHS-Leiter/in.

Eine Gebührenermäßigung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung beantragt werden. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Sollten in den Kursgebühren Computernutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Lehrmaterialkosten enthalten sein, werden diese nicht ermäßigt.

Ermäßigung werden nicht gewährt für Kurse, die
- vom Freistaat Sachsen nicht gefördert werden (z.B. alle Kurse mit weniger als 8 TN)
- anderweitig gefördert werden, z.B. Stiftungen o.ä.
- Einzelveranstaltungen
Bei Bildungs- und Studienreisen, Exkursionen, Nebenkosten, Verwaltungsgebühren ist eine Ermäßigung nicht möglich.

Durchführung, Teilnehmerzahlen
Für die Durchführung einer geplanten Veranstaltung ist bei deren Beginn eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht oder können aus bestimmten Gründen 10 Teilnehmer nicht aufgenommen werden, so wird ein Gebührenaufschlag erhoben. Eine Veranstaltung kann wegen Unterbelegung abgesagt werden. In diesem Fall werden die Gebühren rückerstattet.
Abweichungen sind im Arbeitsprogramm vermerkt.

Haftung
Der Besuch aller Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschaden gegen die VHS besteht nicht. Die Haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter der VHS unterliegen nicht der Aufsichtspflicht. Beim Besuch aller Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder Anstrengung verbunden sind, setzt die VHS eine vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.
Auch aus Auskünften und Ausführungen der Lehrkräfte, die ausschließlich Bildungszwecken dienen, können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.

Sonstiges
Diese AGB sind mit Wirkung vom 01.01.2005 gültig. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die VHS. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.

   

  

zurück   nach oben