Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
Bevor Sie sich für Ihren gewünschten Kurs
anmelden und damit ein Teilnahmevertrag zwischen
Ihnen und der Volkshochschule (VHS) des
Niederschlesischen Oberlausitzkreises gültig wird,
beachten Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Teilnahme
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen ist für
jedermann möglich. Im Interesse eines erfolgreichen
Kursbesuches ist es empfehlenswert, sich vor der
Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über
eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen und
empfohlene Altersstufen beraten zu lassen.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nach
Erscheinen des Semesterprogramms (im Internet und
als Broschüre) zu den unten angeführten
Anmeldeterminen persönlich oder schriftlich (auch
per Fax) sowie über das Internet
www.vhs-nol.de
möglich. Telefonisch kann nur vorgemerkt werden
eine Anmeldung muss hier schnellstmöglich nachgeholt
werden.
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist verbindlich
und gemäß den Geschäftsbedingungen Voraussetzung für
die Teilnahme. Die Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen wird berücksichtigt. Aus
organisatorischen Gründen muß die jeweilige
Anmeldung mindestens 5 Werktage vor Beginn des
Kurses vorliegen. Anmeldungen, die nicht bis zu
diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können nur
bedingt berücksichtigt werden.
Eine Anmeldebestätigung wird nur zugesandt, wenn
der Anmeldung ein frankierter und adressierter
Briefumschlag beigelegt wird.
Die ausgewiesenen Gebühren entsprechen der zum
Redaktionsschluss gültigen Gebührenordnung.
Abmeldungen
Abmeldungen sind den Geschäftsstellen der VHS (nicht
dem Kursleiter) in der Regel spätestens 5
Werktage vor dem ersten Kurstermin schriftlich
bekannt zugeben (Datum des Poststempels oder
Eingangsdatum bei pers. Abgabe). Eine Begründung ist
nicht erforderlich. Davon abweichend ist für
Wochenendveranstaltungen und für Veranstaltungen mit
weniger als 5 Veranstaltungsdaten eine Frist von 10
Werktagen einzuhalten. Bei späterem Rücktritt durch
den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen.
Nur bei Kursabbruch aus Krankheitsgründen
(gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung),
sowie Umzug und Versetzung (bitte Bescheinigung
vorlegen) ist eine Gebührenbefreiung für den
erstandenen Unterrichtsausfall nach Ablauf der
Rücktrittsfrist möglich.
Für die Berechnung der Erstattung ist das
Eingangsdatum des Erstattungsantrages in der
Geschäftsstelle der Volkshochschule maßgebend. Ein
Rücktritt wegen Wechsel des Kursleiters ist nicht
möglich. Bei Bildungs-, Studienreisen und
Exkursionen ist aus organisatorischen Gründen nach
dem Anmeldeschluss ein Rücktritt grundsätzlich nicht
möglich.
Kurseintritt/-wechsel
Ein Kurseintritt/-wechsel ist in der Regel nur bis
zum 2. Kurstermin möglich. Ein Anspruch auf Kürzung
der Gebühren entsteht daraus nicht.
Gebühren
Für die Teilnehmergebühren gilt die Gebührenordnung
der KVHS, die in den Geschäftsstellen ausliegt. Die
Gebühren sind im Semesterprogramm bei den einzelnen
Veranstaltungen vermerkt. Die Bildungsberatung ist
gebührenfrei.
Gebührenermäßigung
Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50% der
ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese den Betrag von
25,00 € übersteigt.
Kinder, Schüler, Auszubildende sowie Studenten
erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 30% der
ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese den Betrag von
25,00 € übersteigt.
Eine Ermäßigung der Gebühren in Höhe von 10% der
ausgewiesenen Kursgebühr soweit diese 25,00€
übersteigt kann beim Fachbereich für
Jugend/Arbeit/Soziales beantragt werden, wenn das
Familieneinkommen, die Regelleistung nach SGB XII
zuzüglich eines Zuschlages von 30% von der
Regelleistung nach SGB XII nicht übersteigt.
Anträge auf weitere Gebührenermäßigung oder -erlass
auf Grund sozialer Härte sind möglich. Die
Entscheidung hierüber trifft der/die VHS-Leiter/in.
Eine Gebührenermäßigung muss zum Zeitpunkt der
Anmeldung beantragt werden. Später gestellte
Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Sollten in den Kursgebühren
Computernutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und
Lehrmaterialkosten enthalten sein, werden diese
nicht ermäßigt.
Ermäßigung werden nicht gewährt für Kurse, die
- vom Freistaat Sachsen nicht gefördert werden (z.B.
alle Kurse mit weniger als 8 TN)
- anderweitig gefördert werden, z.B. Stiftungen o.ä.
- Einzelveranstaltungen
Bei Bildungs- und Studienreisen, Exkursionen,
Nebenkosten, Verwaltungsgebühren ist eine Ermäßigung
nicht möglich.
Durchführung, Teilnehmerzahlen
Für die Durchführung einer geplanten Veranstaltung
ist bei deren Beginn eine Mindestteilnehmerzahl von
10 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht
erreicht oder können aus bestimmten Gründen 10
Teilnehmer nicht aufgenommen werden, so wird ein
Gebührenaufschlag erhoben. Eine Veranstaltung kann
wegen Unterbelegung abgesagt werden. In diesem Fall
werden die Gebühren rückerstattet.
Abweichungen sind im Arbeitsprogramm vermerkt.
Haftung
Der Besuch aller Veranstaltungen erfolgt auf eigene
Gefahr, bei Kindern wird die Übernahme der Haftung
durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus
Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschaden
gegen die VHS besteht nicht. Die Haupt- und
nebenberuflichen Mitarbeiter der VHS unterliegen
nicht der Aufsichtspflicht. Beim Besuch aller
Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder
Anstrengung verbunden sind, setzt die VHS eine
vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer
Störung oder eines Unglücksfalls alles ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen oder aber entstehende Schäden so gering
wie möglich zu halten.
Auch aus Auskünften und Ausführungen der Lehrkräfte,
die ausschließlich Bildungszwecken dienen, können
keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.
Sonstiges
Diese AGB sind mit Wirkung vom 01.01.2005 gültig.
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu
diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch die VHS. Sollten
Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsteile nicht berührt bzw. der
Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.
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